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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 43/20 (BFH)
§§: TabStG § 1 Abs. 1 Satz 1, TabStG § 1 Abs. 2 Nr. 3
Schlagwörter Tabaksteuer, Steuergegenstand, Herstellung
Rechtsfrage: Tabaksteuerrechtliche Behandlung von Tabak-Scraps (kleinere, gedroschene und entrippte Tabakblattstücke), sind Tabak-Scraps als Rauchtabak zu qualifizieren und damit Steuergegenstand nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 TabStG oder handelt es sich hierbei noch um Rohtabak, der aufgrund der noch notwendigen Arbeitsschritte bzw. Herstellungsprozesse nicht der Tabaksteuer unterliegt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 08.07.2020
Vorinstanz/AZ: 4 K 36/18 VTa
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 20 13 93