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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 8/18 (BFH)
§§: EStG § 32 d Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 Buchst. a, EStG § 32 d Abs. 1
Schlagwörter Nahestehende Person, Kapitalerträge, Abgeltungsteuer, Tarif
Rechtsfrage: Unterliegen Kapitalerträge, die einer GbR für die Kapitalüberlassung an eine KG auf ihren Vorschusskonten gutgeschrieben wurden, unter Berücksichtigung der Grundsätze zum Nahestehen i.S. des § 32 d Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 Buchst. a EStG (hier: zwischen der von den Klägern beherrschten GbR und der von Familienstiftungen beherrschten KG) der tariflichen Einkommensteuer oder der Abgeltungsteuer? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 23.10.2017
Vorinstanz/AZ: 8 K 3000/13
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.11.2021
Erledigungs-Az: VIII R 8/18
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 02 86