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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 7/12 (BFH)
§§: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 8 Abs. 2 Satz 2, GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 4 Nr. 9 a, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Bemessungsgrundlage, Bauerrichtungskosten, Einheitliches Vertragswerk, Umsatzsteuer
Rechtsfrage: Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer - einheitliches Vertragswerk: 1. Sind in die Bemessungsgrundlage zur Ermittlung der Grunderwerbsteuer neben dem Kaufpreis für Grund und Boden auch die Gebäudeerrichtungskosten einzubeziehen (einheitliches Vertragswerk)? - 2. Ist eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung darin zu sehen, dass künftige Bauerrichtungskosten, die der Umsatzsteuer unterliegen zusätzlich der Grunderwerbsteuer unterworfen werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 26.08.2011
Vorinstanz/AZ: 7 K 192/09, 7 K 193/09
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 08 01
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.09.2012
Erledigungs-Az: II R 7/12
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 30 34