Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 34/11 (BFH)
§§: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a, BGB § 2303
Schlagwörter Dauernde Last, Vermächtnis, Pflichtteilsverzicht, Vermögensübergabe, Versorgung
Rechtsfrage: Aufgrund eines Vermächtnisses geleistete Zahlungen an die Stiefmutter als nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG a.F. abziehbare dauernde Last oder gehört die Empfängerin der Versorgungsleistungen wegen eines mit dem Erblasser bereits vor der Eheschließung vereinbarten wechselseitigen Pflichtteilsverzichts nicht zum Generationennachfolge-Verbund; ist für die Frage der Zugehörigkeit auf den Zeitpunkt des Erbfalls abzustellen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 30.06.2011
Vorinstanz/AZ: 10 K 1682/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 28 71
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.02.2014
Erledigungs-Az: X R 34/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 16 80