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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 17/19 (BFH) |
§§: | EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 4 Abs. 4, EStG § 12 Nr. 1, EStG § 12 Nr. 2 |
Schlagwörter | Stille Beteiligung, Minderjähriges Kind, Einlage, Schenkung, Ergänzungspfleger, Betriebsausgabe |
Rechtsfrage: | Ist bei schenkweiser Begründung stiller Gesellschaften zwischen dem Inhaber einer Einzelpraxis und seinen minderjährigen Kindern bei Einschaltung eines Ergänzungspflegers von einer endgültigen Vermögensverschiebung auszugehen, so dass die an die Kinder ausgekehrten Gewinnbeteiligungen als Betriebsausgaben den Gewinn mindern? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 17.05.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 756/18 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 16 34 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.11.2021 |
Erledigungs-Az: | VIII R 17/19 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an das FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 02 85 |