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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 78/00
§§: BewG § 95 Abs. 1, BewG § 97 Abs. 1, BewG § 104, BewG § 4
Schlagwörter Einheitswert des Betriebsvermögens, Vorruhestand, Zusatzversorgungskasse, Erstattungsanspruch, Besitzposten, Bedingung
Rechtsfrage: Bewertung künftiger Vorruhestandsleistungen und Zuschüsse. Sind bei der Ermittlung des Einheitswerts des Betriebsvermögens die künftigen Verpflichtungen als Arbeitgeber für Vorruhestandsleistungen an seine Arbeitnehmer (Anwärter auf diese Leistungen) als Schuldposten und die künftigen Ansprüche gegen die Zusatzversorgungskasse auf Erstattung der künftigen Vorruhestandsleistungen (Zuschüsse) als Besitzposten anzusetzen. - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Bremen
Vorinstanz/Datum: 29.04.1999
Vorinstanz/AZ: 3 96 065 K 3
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2000 S. 1234
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 75 56
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.03.2003
Erledigungs-Az: II R 78/00
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 26 64