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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VIII R 76/01 |
| §§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 32 Abs. 4 Satz 7, EStG § 11 |
| Schlagwörter | Kindergeld, Einkünfte und Bezüge, Zufluss, Rente, Grenzbetrag |
| Rechtsfrage: | Ist die Nachzahlung einer Waisenrente im Zuflussjahr in voller Höhe in die anspruchsschädlichen Einkünfte und Bezüge des Kindes einzubeziehen oder bewirkt das Wort "entfallen" in § 32 Abs. 4 Satz 7 EStG, dass die Nachzahlung auch auf die Monate des vorangegangenen Kalenderjahres bzw. des gesamten Nachzahlungszeitraums aufzuteilen ist? - Zulassung durch FG - |
| Vorinstanz: | FG des Landes Sachsen-Anhalt |
| Vorinstanz/Datum: | 27.03.2001 |
| Vorinstanz/AZ: | 4 K 20242/99 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2001 S. 1305 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 77 94 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 16.04.2002 |
| Erledigungs-Az: | VIII R 76/01 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 09 39 |