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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 43/12 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 9 Abs. 5, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5, LStR 2011 Abschn. 9.4 Abs. 3 Satz 5, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Kunde, Regelmäßige Arbeitsstätte, Entfernungspauschale, Einsatzwechseltätigkeit, Verpflegungsmehraufwand, Gleichheitsgrundsatz
Rechtsfrage: Kann ein Leiharbeitnehmer, der vom Verleiher aufgrund vertraglicher Vereinbarungen für die gesamte Dauer des Dienstverhältnisses nur bei einem ganz bestimmten Unternehmen (Entleiher) in dessen betrieblicher Einrichtung eingesetzt werden kann, eine regelmäßige Arbeitsstätte beim Entleiher begründen (ex ante-Betrachtung unter Berücksichtigung des Gleichheitsgrundsatzes)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 24.05.2012
Vorinstanz/AZ: 3 K 1226/11
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2012 S. 1826
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 23 04
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.05.2013
Erledigungs-Az: VI R 43/12 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 27 91