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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I B 176/00
§§: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
Schlagwörter Verdeckte Gewinnausschüttung, Veruntreuung, Unterschlagung, Rückforderung
Rechtsfrage: Stellen durch den alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer veruntreute Gelder, die der GmbH als Betriebseinnahmen zustanden, verdeckte Gewinnausschüttungen dar, auch wenn die Unterschlagung möglicherweise die Folge einer psychischen Erkrankung des Geschäftsführers war und ein Rückforderungsanspruch gegen ihn aktiviert worden ist?
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 28.09.2000
Vorinstanz/AZ: 3 K 186/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 16 76
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.05.2001
Erledigungs-Az: I B 176/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 77 88