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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 36/15 (BFH)
§§: GewStG § 9 Nr. 1 Satz 2
Schlagwörter Gewerbeertrag, Erweiterte Kürzung, Gebäude, Betriebsvorrichtung
Rechtsfrage: Kann die Klägerin, die neben der Vermietung eigenen Grundbesitzes Inventar und Betriebsvorrichtungen mit vermietet hat, die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG beanspruchen? Ist eine geringfügige oder aber für eine sinnvolle Grundstücksnutzung zwingend erforderliche Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen und Inventar für die Anwendung der Kürzungsvorschrift des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG unschädlich? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 29.04.2015
Vorinstanz/AZ: 13 K 2407/11
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2015 S. 1552
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 18 04
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.04.2019
Erledigungs-Az: III R 36/15
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 12 43