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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 79/01 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 12 Nr. 1 Satz 2, LStR Abschn. 41 |
Schlagwörter | Umzugskosten, Berufliche Veranlassung, Fahrzeitersparnis, Aufrechnung, Ehegatten, Werbungskosten |
Rechtsfrage: | Ist bei einem Umzug berufstätiger Ehegatten in ein eigenes Haus die berufliche Veranlassung eines jeden Ehegatten gesondert zu beurteilen, wenn die Ehefrau eine mehr als einstündige Fahrtzeitverkürzung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erreicht, beim Ehemann aber eine Verschlechterung der Verhältnisse durch eine um 29 km längere Wegstrecke eintritt oder sind die Fahrtzeiten der Ehegatten gegeneinander aufzurechnen, wenn die Wegezeitverkürzung das alleinige Kriterium für die berufliche Veranlassung eines Umzugs ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 16.08.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 1267/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 52 64 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.02.2006 |
Erledigungs-Az: | IX R 79/01 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 25 21, SIS 06 21 12 |