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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 29/03
§§: EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2, EStG § 10 c Abs. 3 Nr. 2, AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Vorwegabzug, Kürzung, Neue Tatsache, Änderung
Rechtsfrage: 1. Hat die Kürzung des Vorwegabzugs bei einem Mitgesellschafter-Geschäftsführer entsprechend dem BFH-Urteil vom 16.10.2002 XI R 25/01 (BFH/NV 2003, 252) zu unterbleiben, wenn den mit identischen Quoten beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern identische Pensionszusagen erteilt wurden? Ist hinsichtlich der Prüfung, ob der Pensionsanspruch des einzelnen Gesellschafters ausschließlich aufgrund von eigenen Beitragsleistungen erworben wurde, nur auf den einzelnen Besteuerungszeitraum oder auf die Gesamtlaufzeit (incl. Rückstellung für Witwenpension) abzustellen? 2. Gilt die Tatsache der Pensionszusage (vgl. 1.) i.S.d. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 bei der Veranlagung des Gesellschafters als bekannt, wenn derselbe Sachbearbeiter für die Veranlagungen der Kapitalgesellschaft und des Gesellschafters zuständig ist und sich die Regelung in den Akten der Gesellschaft befindet? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 13.03.2003
Vorinstanz/AZ: 6 K 5158/99
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2003 S. 1060
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 31 27
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.02.2005
Erledigungs-Az: XI R 29/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 30 36