
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 45/03 |
§§: | AO 1977 § 181 Abs. 1 Satz 1, AO 1977 § 171 Abs. 4, AO 1977 § 171 Abs. 10, AO 1977 § 169 |
Schlagwörter | Feststellungsverjährung, Hemmung, Außenprüfung, Anteilsbewertung, Folgebescheid, Einheitswert des Betriebsvermögens |
Rechtsfrage: | Durfte der Vermögensteuerbescheid des Gesellschafters einer GbR noch geändert werden, dem der geänderte Bescheid über den Einheitswert des Betriebsvermögens des Besitzunternehmens (GbR) zugrunde liegt, wenn die Änderung des Einheitswertsbescheids nicht auf Prüfungsfeststellungen beim Besitzunternehmen selbst, sondern darauf beruht, dass nach einer Außenprüfung beim Betriebsunternehmen (GmbH) die nichtnotierten Anteile an der GmbH höher bewertet worden sind. Richtet sich in derartigen Fällen der Ablauf der Festsetzungsfrist für den "Folgebescheid" nach § 171 Absatz 4 oder nach § 171 Absatz 10 der AO und war bereits Festsetzungsverjährung eingetreten? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 22.07.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 632/98 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.10.2005 |
Erledigungs-Az: | II R 45/03 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 07 43 |