Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvR 410/05 (BVerfG)
§§: GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 6 Abs. 1, EStG 1997 § 10 Abs. 3, EStG 1997 § 31, EStG 1997 § 32 Abs. 7
Schlagwörter Familie, Kinderbetreuungskosten, Kinderfreibetrag, Verfassung, Versicherung, Vorsorgeaufwand, Familienleistungsausgleich
Rechtsfrage: Beschränkter Abzug von Vorsorgeaufwendungen bei einer sechsköpfigen Familie - Verfassungsmäßigkeit der Kinderbetreuungskosten für Veranlagungszeiträume vor 2000 und des Kinderfreibetrags für 1999 - Verfassungsbeschwerde -
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 10.11.2004
Vorinstanz/AZ: XI R 37/02
Vorinstanz/Fundstelle: BFH/NV 2005 S. 1024
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 25 61
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 13.02.2008
Erledigungs-Az: 2 BvR 1220/04, 2 BvR 410/05
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 16 85