
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 43/99 |
§§: | EStG § 34, EStG § 24 Nr 1 Buchst a, EStG § 24 Nr 1 Buchst b, GG Art. 3, FGO § 96 Abs 2, FGO § 76 |
Schlagwörter | Außerordentliche Einkünfte, Zusammenballung, Entschädigung, |
Rechtsfrage: | 1. Sind die im Aufhebungsvertrag vereinbarten wegen der Auflösung des Arbeitsverhältnisses zugeflossenen Zahlungen (größere Einmalzahlung sowie auf 12 Monate befristete Ausgleichszahlungen zur Aufstockung des Arbeitslosengeldes) steuerrechtlich einheitlich oder als unterschiedliche Entschädigungen i.S.d. § 24 Nr. 1 Buchst. b und § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG zu beurteilen ? - 2. Zusammenballung i.S.d. § 34 EStG nur gegeben, wenn die Einmalzahlung sowie sämtliche Aufstockungszahlungen im selben Veranlagungszeitraum zufließen? Ggf. Steuerermäßigung nur für Einmalzahlung? - 3. Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und des Grundsatzes des Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit, falls die Aufstockungszahlung im Gegensatz zu laufendem Arbeitslohn zum Verlust der Steuerbegünstigung führt. - 4. Verletzung des rechtlichen Gehörs und mangelnde Sachaufklärung hinsichtlich der Annahme, dass der Kläger nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stand? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 22.07.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 143/96 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 74 90 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.01.2002 |
Erledigungs-Az: | XI R 43/99 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 06 70 |