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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 3/14 (BFH)
§§: EnergieStG § 38 Abs. 1, EnergieStG § 39 Abs. 6
Schlagwörter Energiesteuer, Nacherhebung, Abrechnung, Schätzung
Rechtsfrage: Nacherhebung von Energiesteuer vom Energieversorgungsunternehmen für die Erdgasmengen, die es im Veranlagungsjahr 2009 an die Kunden geliefert hat und von diesen dem Leitungsnetz entnommen worden sind, jedoch erst im nachfolgenden Kalenderjahr vom Versorgungsunternehmen ermittelt und abgerechnet wurden. Hätte das Versorgungsunternehmen für die im Veranlagungsjahr 2009 noch nicht ermittelte und abgerechnete Erdgasmenge eine Schätzung vornehmen und in ihre Steueranmeldung für 2009 aufnehmen müssen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 17.04.2013
Vorinstanz/AZ: 4 K 4691/12 VE
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 09 34
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.07.2015
Erledigungs-Az: VII R 3/14, VII R 13/14
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 30 56