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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 39/05
§§: FGO § 118 Abs. 1 Satz 1, HGB § 255 Abs. 1, AO 1977 § 179 Abs. 3
Schlagwörter Anschaffungskosten, Avalzins, Bürgschaftsverpflichtung, Forderungsverzicht
Rechtsfrage: Liegen durch den Verzicht auf Einnahmen, und zwar von Avalzinsen für eine übernommene Bürgschaft, welche zwar nicht vertraglich konkret vereinbart waren jedoch üblicherweise unter Kaufleuten gezahlt werden, Anschaffungskosten für eine GmbH-Beteiligung gemäß § 255 Abs. 1 HGB vor? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 08.06.2005
Vorinstanz/AZ: 1 K 5236/04 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 42 94
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.04.2007
Erledigungs-Az: XI R 39/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet