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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 13/10 (BFH) |
§§: | EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a, EStG § 19, EStG § 2 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | Entschädigung, Schaden, Schadensersatz, Steuerbarkeit, Zuordnung, Arbeitslohn |
Rechtsfrage: | Steuerbarkeit von Entschädigungszahlungen: Führen im Vergleichswege - bedingt durch einen privaten Unfall - erhaltene Entschädigungszahlungen auf den Verdienst- und Einkommensausfallschaden zu einer Steuerbarkeit nach § 19 EStG i.V.m. § 24 Nr. 1 a EStG, wobei der Zufluss in mehreren Jahren und Tranchen erfolgte? Erfüllt die fiktive Zuordnung der Entschädigungszahlungen zur Einkunftsart nichtselbständiger Arbeit (der Kläger befand sich zum Unfallzeitpunkt in der Ausbildung) den Tatbestand nach § 2 Abs. 1 EStG? Verstößt die fiktive Zuordnung gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 GG? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 02.07.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 328/2008 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 35 34 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.08.2012 |
Erledigungs-Az: | IX R 13/10 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Erledigung der Hauptsache |