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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 22/03 |
§§: | Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 4 Buchst. b, UStG 1993 § 14 Abs. 3, UStG 1993 § 15 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | sale and lease back, Verfügungsmacht, Wirtschaftliches Eigentum, Vorsteuerabzug, Umsatzsteuerausweis, Rechnung, Mietkauf |
Rechtsfrage: | Verbleibt das wirtschaftliche Eigentum trotz Übergangs des zivilrechtlichen Eigentums auf eine GmbH durchgängig beim Unternehmer, wenn ein Unternehmer kurze Zeit zuvor gekaufte und an Dritte vermietete und in deren Geschäftsräumen aufgestellte Kopierer zum Zwecke der Finanzierung mit offenem Umsatzsteuerausweis an eine GmbH verkauft, um diese mit wenige Tage danach abgeschlossenem Mietkaufvertrag zurück zu erwerben? - Wird die im Kaufvertrag ausgewiesene Umsatzsteuer wegen fehlender Verschaffung der Verfügungsmacht nach § 14 Abs. 3 UStG geschuldet? - Scheidet ein Vorsteuerabzug aus dem Mietkaufvertrag wegen nicht möglicher Rückverschaffung der Verfügungsmacht aus? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 18.03.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 7516/01 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 30 79 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.02.2006 |
Erledigungs-Az: | V R 22/03 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 31 19 |