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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 53/01 |
§§: | EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 8 Abs. 2, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, LStR Abschn 31 Abs. 7 Nr. 4 Satz 5 |
Schlagwörter | Mietersatz, Garage, Pkw-Überlassung, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Einsatzwechseltätigkeit |
Rechtsfrage: | 1. Vergütungen des Arbeitgebers für die Unterbringung des dem Arbeitnehmer überlassenen Firmenwagens in einer von diesem angemieteten oder eigenen Garage neben dem nach der 1 v.H. Regelung ermittelten Nutzungswert zusätzlicher steuerpflichtiger Sachbezug oder steuerfreier Auslagenersatz? 2. Handelt es sich bei der Tätigkeit der Bezirksleiter einer Einzelhandelskette, die täglich zwischen 5 und 8 ihnen fest zugeordnete Filialen aufsuchen und dort Arbeiten verrichten, um eine solche im Rahmen einer Einsatzwechseltätigkeit, so dass ein Lohnvorteil für die Fahrten zwischen Wohnung und erster angefahrener Filiale und der zuletzt angefahrenen Filiale wieder zur Wohnung des Bezirksleiters wegen der Gestellung eines Firmen-PKWs nicht zu versteuern ist? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 17.01.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 795/99 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2001 S. 747 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 82 27 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.06.2002 |
Erledigungs-Az: | VI R 53/01 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 01 41 |