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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 14/15 (BFH)
§§: UStG § 10 Abs. 1, UStG § 17, Richtlinie 2006/112/EG Art. 73
Schlagwörter Bemessungsgrundlage, Minderung, Entgelt, Rabatt
Rechtsfrage: Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von gesetzlich vorgeschriebenen Rabatten: Beeinflussen die Rabatte, die gemäß § 1 AMRabG privaten Krankenkassen und Beihilfeträgern gewährt werden müssen, die Höhe des Entgelts i.S. des § 10 bzw. § 17 UStG? - Werden die Rabatte durch die unmittelbare Auszahlung an die Krankenkassen und Beihilfeträger (bzw. an die vorgeschaltete Stelle "ZESAR") außerhalb der Lieferkette gewährt und führen daher nicht zu einer Minderung der Bemessungsgrundlage? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 13.05.2015
Vorinstanz/AZ: 7 K 7323/13
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 17 58
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.11.2018
Erledigungs-Az: XI R 14/15 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Das Verfahren XI R 14/15 ruht gemäß Beschluss vom 23.2.2017 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren RsC-462/16. -- Nach Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Boehringer Ingelheim Pharma durch Urteil vom 20.12.2017 Rs C-462/16 wird das Verfahren XI R 14/15 fortgeführt. -- Erledigung der Hauptsache