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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 22/15 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 1, EStG § 19 Abs. 1 Satz 1, EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a, LStDV § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2
Schlagwörter Zahlung, Wechsel, Arbeitgeber, Pensionsanwartschaft, Wirtschaftlicher Zusammenhang, Vorweggenommene Werbungskosten, Vermögensebene
Rechtsfrage: Ist eine Zahlung des Arbeitnehmers an den ehemaligen Arbeitgeber als Voraussetzung für die Übertragung der erworbenen Pensionsanwartschaft auf den neuen Arbeitgeber als vorweggenommene Werbungskosten (§ 19 EStG) abzugsfähig oder eine steuerlich unbeachtliche Vermögensumschichtung (§ 22 EStG)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 11.11.2014
Vorinstanz/AZ: 6 K 1543/13
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 17 36
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.10.2016
Erledigungs-Az: VI R 22/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 26 27