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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 39/13 (BFH)
§§: EStG § 4 Abs. 1, EStG § 4 Abs. 3, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2
Schlagwörter Landwirtschaft, Gewinnermittlungsart, Wechsel, Widerruf, Grundstück, Teilwertabschreibung
Rechtsfrage: Kann der mit der Einkommensteuererklärung beantragte Wechsel zur Ermittlung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft durch Einnahmen-Überschussrechnung nach Ergehen des Steuerbescheides durch Einreichung einer Bilanz widerrufen werden, oder liegt darin ein (unzulässiger) erneuter Wechsel der Gewinnermittlungsart? War deshalb die in dem nachträglich erstellten Jahresabschluss geltend gemachte Teilwertabschreibung auf ein Grundstück nicht zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 16.10.2013
Vorinstanz/AZ: 9 K 124/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 03 47
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 02.06.2016
Erledigungs-Az: IV R 39/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 19 24