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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI R 168/01 |
| §§: | AO 1977 § 167 Abs. 1 Satz 1, EStG § 42 d, LStR 2000 R 133 Abs. 4 |
| Schlagwörter | Lohnsteueranmeldung, Schätzung, Steuerbescheid, Haftungsbescheid |
| Rechtsfrage: | Hat die Inanspruchnahme des Arbeitgebers bei Nichtabgabe der Lohnsteueranmeldungen im Schätzungswege durch Steuerbescheid oder durch Haftungsbescheid zu erfolgen? Zum Verhältnis und ggf. Vorrangigkeit von § 42 d EStG zu § 167 AO 1977, wenn eine eigene "Entrichtungsschuld" des Arbeitgebers wegen fehlender Lohnsteueranmeldungen nicht besteht? - Zulassung durch FG - |
| Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
| Vorinstanz/Datum: | 23.04.2001 |
| Vorinstanz/AZ: | 3 K 3509/98 L |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2001 S. 1018 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 76 46 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 07.07.2004 |
| Erledigungs-Az: | VI R 168/01 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 12 47 |