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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 50/08 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, VermG § 3, VermG § 7
Schlagwörter Abwehrkosten, Rechtsanwaltskosten, Fahrtkosten, Sonderwerbungskosten, Restitution
Rechtsfrage: Abwehrkosten: Sind Aufwendungen (Rechtsanwalts-, Fahrt- und sonstige Recherchekosten) zur Abwehr von Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz als (Sonder-)Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar oder sind diese der steuerlich unbeachtlichen Vermögenssphäre zuzuordnen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 03.09.2008
Vorinstanz/AZ: 8 K 2287/05
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 04 19
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.10.2009
Erledigungs-Az: IX R 50/08 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 08 54