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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 25/18 (BFH) |
§§: | ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Schenkungsteuer, Freigebige Zuwendung |
Rechtsfrage: | Handelt es sich um einen schenkungsteuerbaren Vorgang, wenn der Kläger jemand anderen mittels Betrugs dazu veranlasst hat, aus dessen Vermögen einen Dritten zu bereichern? Kann eine freigebige Zuwendung angenommen werden, auch wenn der Zuwendende nicht entreichert wird, weil er etwas hingibt, über das er nicht verfügt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 25.04.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 1652/16 Erb |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 18 16 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.11.2020 |
Erledigungs-Az: | II R 25/18 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 08 41 |