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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 100/07 (BFH)
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 70 Abs. 4
Schlagwörter Kindergeld, Grenzbetrag, Prognose, Ablehnung
Rechtsfrage: Überschrittener Grenzbetrag im Rahmen einer Prognoseentscheidung: Ist der Anwendungsbereich des § 70 Abs. 4 EStG auch bei Vorliegen eines bestandskräftigen Ablehnungsbescheides dann wieder eröffnet, wenn sich irgendwelche tatsächlichen Änderungen bei den Einkünften und Bezügen ergeben haben, die nur zusammen mit den nunmehr erstmals zu berücksichtigenden Sozialversicherungsbeiträgen eine Unterschreitung des Grenzbetrages ermöglichen? Divergenz zu III R 6/06 und III R 103/06? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 03.09.2007
Vorinstanz/AZ: 1 K 1007/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 18 30
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.02.2010
Erledigungs-Az: III R 100/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 18 17