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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IV R 47/09 (BFH) |
| §§: | EStG § 5 a Abs. 4 |
| Schlagwörter | Tonnagebesteuerung, Unterschiedsbetrag, Bauvertrag, Schwebendes Geschäft, Wirtschaftsgut |
| Rechtsfrage: | Ist ein Schiffsbauvertrag als schwebendes Geschäft ein Wirtschaftsgut i.S. des § 5 a Abs. 4 Satz 1 EStG und ist folglich aufgrund gestiegener Schiffsbaupreise während der Bauphase ein Unterschiedsbetrag gemäß § 5 a Abs. 4 Satz 2 EStG festzustellen, oder sind in die Feststellung von Unterschiedsbeträgen nur solche Wirtschaftsgüter einzubeziehen, die in einem nach den §§ 4 Abs. 1, 5 EStG und 238 ff HGB erstellten Jahresabschluss zu bilanzieren wären? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG Hamburg |
| Vorinstanz/Datum: | 11.09.2009 |
| Vorinstanz/AZ: | 3 K 163/08 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 39 84 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 29.11.2012 |
| Erledigungs-Az: | IV R 47/09 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 02 23 |