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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 30/15 (BFH) |
§§: | AO § 254, AO § 118, EUBeitrG § 9, EUBeitrG § 13 Abs. 2, EUBeitrG § 14 |
Schlagwörter | Amtshilfe, Vollstreckung, Zahlungsaufforderung, Leistungsgebot |
Rechtsfrage: | Beitreibung von Steuern und Nebenleistungen aufgrund eines Amtshilfeersuchens einer ausländischen Behörde (Zahlungsaufforderung des deutschen Finanzamts): Sind Zahlungsaufforderungen als Leistungsgebote Verwaltungsakte i.S. des § 118 Satz 1 AO? - Ist die Unterlassungsklage (keine Vollstreckung) und vorbeugende Feststellungsklage im Verfahren über die Zahlungsaufforderung zulässig? - Kann nach der Neuregelung der Amtshilfe (ab 1.1.2012) durch das EUBeitrG ein Verstoß gegen den ordre public vom Vollstreckungsstaat noch geprüft werden? - Verstößt die Inanspruchnahme als Haftender im Streitfall gegen wesentliche Gerechtigkeitsvorstellungen der deutschen Rechtsordnung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 30.09.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 2097/13 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2016 S. 494 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 01 61 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.11.2017 |
Erledigungs-Az: | VII R 30/15 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 18 02 16 |