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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 37/11 (BFH) |
§§: | EStG § 7 g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 |
Schlagwörter | Investitionsabzugsbetrag, Betriebseröffnung, Bestellung, Wesentliche Betriebsgrundlage |
Rechtsfrage: | Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlage - Nachweis der Investitionsabsicht: Sind die von der Rechtsprechung zu § 7 g EStG a.F. entwickelten Grundsätze hinsichtlich einer erforderlichen verbindlichen Bestellung der wesentlichen Betriebsgrundlagen bei Betriebseröffnung auf § 7 g EStG n.F. zu übertragen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 03.05.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 12121/10 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2011 S. 1601 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 24 46 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.07.2012 |
Erledigungs-Az: | III R 37/11 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 04 08 |