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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 27/07 (BFH)
§§: InvZulG § 3, AO § 42
Schlagwörter Missbrauch, Vertrag zwischen Angehörigen, Fremdvergleich, Grundstücksübertragung, Vermietung
Rechtsfrage: Gestaltungsmissbrauch bei Grundstücksübertragung und Mietvertrag zwischen Angehörigen: Das FG hat dem Umstand, dass der Mietvertrag von beiden Seiten unkündbar ist, eine entscheidende Bedeutung beigemessen und wegen weiterer Merkmale (vierteljährliche Mietzahlungen entsprechen den vierteljährlichen Kaufpreiszahlungen; die Nebenkosten waren nicht aufgelistet und wurden nicht gesondert abgerechnet) einen Fremdvergleich aberkannt. - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 02.08.2006
Vorinstanz/AZ: 6 K 2632/03 (Ez)
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 09 52
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.07.2009
Erledigungs-Az: III R 27/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 37 34