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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 27/17 (BFH) |
§§: | UStG § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. a, PBefG § 42, PBefG § 43 |
Schlagwörter | Ermäßigter Steuersatz, Beförderungsleistung |
Rechtsfrage: | Besteuerung von Umsätzen aus Schiffsfahrten - Abgrenzung zwischen Linienverkehr und Ausflugsfahrten: Handelt es sich bei Stadtrundfahrten mit Schiffen um genehmigten Linienverkehr i.S. des § 42 bzw. § 43 PBefG, auf die der ermäßigte Steuersatz anzuwenden ist? Ist für die Abgrenzung zwischen Linienverkehr und Ausflugsfahrten maßgeblich auf die Fahrgastfreiheit bzw. das gemeinsame Ausflugsziel abzustellen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 18.07.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 34/16 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 17 52 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.08.2019 |
Erledigungs-Az: | XI R 27/17 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 18 93 |