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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 18/03 |
§§: | AO 1977 § 171 Abs. 3 a Satz 3, AO 1977 § 191 Abs. 3, FGO § 100 Abs. 1 Satz 1 |
Schlagwörter | Verjährung, Kassation, Auslegung |
Rechtsfrage: | Ist § 171 Abs. 3 a Satz 3 AO 1977 im Wege der historischen und/oder teleologischen Auslegung über den Wortlaut hinaus auch für den Fall der behördlichen Kassation eines rechtswidrigen Haftungsbescheides während des Klageverfahrens anzuwenden (u.a. deshalb, da das FA sonst die gerichtliche Kassation zur Vermeidung der Festsetzungsverjährung für den Erlass eines neuen Haftungsbescheides erzwingen müsste)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 25.03.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 122/01 H (U) |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2003 S. 666 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 26 19 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 04.10.2004 |
Erledigungs-Az: | VII R 18/03 |