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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 19/03
§§: FGO § 119 Nr. 6, FGO § 105 Abs. 2 Nr. 5, UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 14, AO 1977 § 160
Schlagwörter Vorsteuerabzug, Rechnung, Leistung, Begründung
Rechtsfrage: Wurden die in den Rechnungen ausgewiesenen Leistungen vom Rechnungsaussteller tatsächlich erbracht? Genügen die Rechnungen den Erfordernissen des § 14 UStG? - Kann die Vorsteuer abgezogen werden? Sind die Gründe für die Stattgabe der Klage hinsichtlich des versagten Vorsteuerabzugs dem FG-Urteil zu entnehmen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 10.12.2002
Vorinstanz/AZ: 6 K 3593/99 K, G, U, F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 30 89
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.03.2004
Erledigungs-Az: V R 19/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 32 97