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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 127/96 |
§§: | EStG § 10 e Abs. 6 |
Schlagwörter | Vorkosten, Wirtschaftliches Eigentum, Wohnungsrecht, Fremder Grund und Boden, Anbau |
Rechtsfrage: | Abzug von Vorbezugskosten im Zusammenhang mit der Einräumung eines Dauerwohnrechts an einer Eigentumswohnung und einem auf fremdem Grund und Boden errichteten Anbau. Unmittelbarer bzw. zeitlicher Zusammenhang bei zunächst (1990) nur privatschriftlicher Vereinbarung und erst später (1993) erlangtem wirtschaftlichem Eigentum durch Abschluß eines neuen, notariell beurkundeten Vertrags? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 21.05.1996 |
Vorinstanz/AZ: | 16 K 359/95 E |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.02.2001 |
Erledigungs-Az: | X R 127/96 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 72 09 |