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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 58/01
§§: ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 4
Schlagwörter Steuerentstehung, Erbschaftsteuer, Lebensversicherung, Betagte Forderung
Rechtsfrage: Zeitpunkt der Besteuerung eines betagten Lebensversicherungsanspruchs: Entsteht der Anspruch auf Zahlung aus dem Lebensversicherungsvertrag des Erblassers mit dessen Todeszeitpunkt (1995) oder handelt es sich hier um einen betagten Anspruch im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG, weil die Versicherungsgesellschaft ihre Leistungspflicht umfassend prüfte und die Auszahlung der Versicherungsleistung sich hierdurch um wenige Monate verzögerte (Zahlung in 1996). - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG des Landes Sachsen-Anhalt
Vorinstanz/Datum: 02.05.2001
Vorinstanz/AZ: 2 K 444/99
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2001 S. 1509
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 81 31
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.08.2003
Erledigungs-Az: II R 58/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 49 16