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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 16/02 |
§§: | UStG 1993 § 3 Abs. 1, UStG 1993 § 4 Nr. 10 Buchst. b, UStG § 4 Nr. 8 Buchst. g |
Schlagwörter | Versicherungsschutz, Hauptleistung, Steuerfreiheit, Garantievertrag, Nebenleistung |
Rechtsfrage: | 1. Stellt der Abschluss einer sog. gemischten Garantievereinbarung für das Autohaus einen eigenständigen Umsatz i.S. einer Hauptleistung dar, wenn es dem Käufer beim Erwerb des Kraftfahrzeuges freisteht, ob er mit dem Autohändler neben dem Kaufvertrag einen gesonderten und zusätzlichen Garantievertrag abschließen will und der Kunde dann neben einem unmittelbaren Anspruch gegen den Händler, auch einen Versicherungsschutz erwirbt, der es dem Kunden erlaubt, fällige Reparaturen bei einem Vertragshändler seiner Wahl durchführen zu lassen? 2. Sind die Umsätze aus den Abschlüssen der Garantievereinbarungen umsatzsteuerfrei? (Ergibt sich die Umsatzsteuerfreiheit, soweit die Garantievereinbarung die Verschaffung von Versicherungsschutz beinhaltet, aus § 4 Nr. 10 Buchstabe b UStG? Ist die Garantievereinbarung, die die Gewährung einer Eigengarantie zum Inhalt hat, nach § 4 Nr. 8 Buchstabe g UStG steuerfrei?) - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG des Landes Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 25.02.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 767/00 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2002 S. 642 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 68 21 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.01.2003 |
Erledigungs-Az: | V R 16/02 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 19 05 |