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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | X R 40/08 (BFH) |
| §§: | EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a, AO § 149 |
| Schlagwörter | Steuerberatungskosten, Dauernde Last, Steuererklärung |
| Rechtsfrage: | Abzug von anteiligen Steuerberatungskosten des Streitjahres 2006 als dauernde Last: Sind die aufgrund eines Steuerberatungsvertrages (Dauerschuldverhältnis) und der gesetzlichen Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung nicht mit Einkünften in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Steuerberatungskosten (für die laufende steuerliche Beratung und Erstellung des Mantelbogens der Einkommensteuererklärung) nach Wegfall des § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG als dauernde Last abziehbar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
| Vorinstanz/Datum: | 22.07.2008 |
| Vorinstanz/AZ: | 4 K 723/08 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 37 22 |
| Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |