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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 22/08 |
§§: | AO § 89 Abs. 2, AO § 89 Abs. 3, AO § 89 Abs. 4, AO § 89 Abs. 5 |
Schlagwörter | Verbindliche Auskunft, Gebühr, Verfassung |
Rechtsfrage: | Ist die durch das JStG 2007 eingeführte Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte verfassungswidrig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 20.05.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 46/07 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 29 89 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.07.2009 |
Erledigungs-Az: | VIII R 22/08 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 37 16 |