Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 21/02
§§: UStDV § 48 Abs. 4, UStG § 16, UStG § 18 Abs. 1
Schlagwörter Sondervorauszahlung, Anrechnung, Voranmeldungszeitraum, Besteuerungszeitraum
Rechtsfrage: Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 16.11.1999. Einreichung einer USt-Voranmeldung für den Zeitraum 01. bis 15.11.1999 und einer zweiten USt-Voranmeldung "IV Quartal 1999" für den Zeitraum 16.11. bis 31.12.1999. Auf welche USt-Voranmeldung (das FA erfasste die beiden Voranmeldungen unter verschiedenen Steuernummern) darf bei Splitting des Voranmeldungszeitraums die geleistete Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung für 1999 angerechnet werden? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 12.03.2002
Vorinstanz/AZ: 5 K 5232/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 90 88
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.11.2002
Erledigungs-Az: V R 21/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 06 07