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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 45/10 (BFH) |
§§: | AO § 174, UStG 1999 § 2 Abs. 2 Nr. 2 |
Schlagwörter | Änderungsbescheid, Änderung, Verjährung, Organschaft |
Rechtsfrage: | Durfte das Finanzamt geänderte USt-Bescheide für 1998 bis 2000 nach den Änderungsvorschriften der AO (§ 174 AO) erlassen oder war bereits die Festsetzungsverjährung eingetreten (Verschiebung von Umsätzen innerhalb einer Organschaft auf eine Organgesellschaft durch die Betriebsprüfung)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 31.03.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 2615/07 U |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 07 37 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.11.2011 |
Erledigungs-Az: | V R 45/10 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 16 12 |