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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 44/10 (BFH) |
§§: | UStG 2005 § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b |
Schlagwörter | Ermäßigter Steuersatz, Einheitliche Leistung, Nebenleistung, Hauptleistung, Umsatzsteuer |
Rechtsfrage: | Unterliegen die Entgelte, die eine GmbH vereinnahmt, die für Touristen Stadtrundfahrten anbietet, dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG 2005, wenn im Preis auch Eintrittsgelder für Sehenswürdigkeiten enthalten sind? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 03.03.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 1902/09 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 41 83 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 30.06.2011 |
Erledigungs-Az: | V R 44/10 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 34 09 |