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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 40/14 (BFH) |
§§: | DBA-Schweiz Art. 15 Abs. 4, DBA-Schweiz Art. 15 a, AO § 2 Abs. 2, EStG § 1 Abs. 1 Satz 1, KonsVerCHEV § 8 |
Schlagwörter | Doppelbesteuerung, Grenzgänger, Nichtrückkehrtage, Leitender Angestellter, Schweiz |
Rechtsfrage: | Deutsch-Schweizerische Konsultationsvereinbarungsverordnung: Anwendung des § 8 KonsVerCHEV bei der Bestimmung der Nichtrückkehrtage eines Grenzgängers? Kann das Gericht die Bestimmungen der KonsVerCHEV unbeachtet lassen, da diese im Rang unter den Bestimmungen eines einfachen Bundesgesetzes (hier des DBA-Schweiz) steht? Unterliegen die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die der unbeschränkt Steuerpflichtige als "Vizedirektor" seines in der Schweiz ansässigen Arbeitgebers bezogen hat, dennoch im Inland der Besteuerung, weil dies nicht im Handelsregister eingetragen war? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 19.12.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 1189/13 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 18 18 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.07.2016 |
Erledigungs-Az: | I R 40/14 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 01 95 |