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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 16/05 |
§§: | EStG § 7 g |
Schlagwörter | Ansparrücklage, Einheitlicher Gewerbebetrieb, Investition |
Rechtsfrage: | Konnte für die geplante Investition in eine Windkraftanlage keine Ansparrücklage nach § 7 g EStG gebildet werden, weil ein entsprechender Betrieb im Streitjahr noch nicht eröffnet war? Stellen der vom Kläger geführte Baustoffhandel und das Betreiben der Windkraftanlage keinen einheitlichen Gewerbebetrieb dar bzw. fehlt es im Falle einer wesentlichen Betriebserweiterung an einer hinreichenden Konkretisierung der Investition? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 09.12.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 1329/02 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 38 25 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.12.2007 |
Erledigungs-Az: | X R 16/05 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 14 06 |