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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 25/11 (BFH) |
§§: | EigZulG § 4, GG Art. 6 Abs. 1 |
Schlagwörter | Eigene Wohnzwecke, Haushalt, Eigenheimzulage |
Rechtsfrage: | Herstellung einer neuen abgeschlossenen Wohnung in einem Einfamilienhaus: Schließt der Tatbestand, dass die Klägerfamilie nun zwei Wohnungen in einem Haus bewohnt und dabei nur eine eingerichtete Küche betreibt (sanitäre Einrichtungen, sowie Küchenanschlüsse befinden sich in jeder der beiden Wohnungen), die Förderung mit Eigenheimzulage aus? Ist eine Küche zwingend für eine selbstständige Haushaltsführung? Verstößt die Versagung der Eigenheimzulage gegen Art. 6 Abs. 1 GG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 10.05.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 4292/08 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 32 53 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.01.2013 |
Erledigungs-Az: | IX R 25/11 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 21 86 |