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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 37/15 (BFH) |
§§: | EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 4 Abs. 4, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2, HGB § 255 Abs. 1 |
Schlagwörter | Grundstück, Betriebsausgabe, Nachträgliche Anschaffungskosten, Grundbuch, Bebauungsplan, Entschädigung |
Rechtsfrage: | Handelt es sich bei einem Kostenbeitrag zur Änderung des Bebauungsplans sowie einer Entschädigung für die Löschung einer im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeit, die u.a. den Betrieb von Lebensmittelmärkten auf dem Grundstück untersagt, um sofort abzugsfähige Betriebsausgaben, oder liegen nachträgliche Anschaffungskosten für das vormals als Abstellplatz für LKW genutzte Grundstück dar, über das nun ein Erbbaurechtsvertrag mit einer Discountkette geschlossen wurde, die auf dem Grundstück einen Lebensmittelmarkt errichten und betreiben möchte? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 28.04.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 2129/13 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 27 04 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.06.2018 |
Erledigungs-Az: | IV R 37/15 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 18 12 39 |