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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 3/12 (BFH)
§§: UStG 2005 § 17 Abs. 1
Schlagwörter Bemessungsgrundlage, Minderung, Regelsteuersatz, Ermäßigter Steuersatz
Rechtsfrage: 1. Hat die Berichtigung des geschuldeten Steuerbetrages gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 UStG aufgrund einer Minderung der Bemessungsgrundlage im Falle von Preisnachlässen, die eine Einkaufsgenossenschaft (Zentralregulierer) ihren Mitgliedern zusätzlich zu dem von den Warenlieferanten an die Mitglieder eingeräumten Skonto für den Warenbezug gewährt (sog. Zusatzskonto - vgl. BFH-Urteil vom 13.3.2008 V R 70/06, BStBl. 2008 II S. 997 = SIS 08 31 27), unter Berücksichtigung des für die von dem Zentralregulierer erbrachten Vermittlungsleistungen geltenden Regelsteuersatzes zu erfolgen? - 2. Ist ein "Durchgriff" auf den für die vermittelten Leistungen geltenden (teilweise) ermäßigten Steuersatz vorgesehen und auch unter dem Gesichtspunkt der "Neutralität der Umsatzsteuer" geboten? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 12.12.2011
Vorinstanz/AZ: 6 K 129/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 05 93
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 03.07.2014
Erledigungs-Az: V R 3/12
Erledigungs-Vermerk: Das Verfahren V R 3/12 ruht gemäß Beschluss vom 21.2.2013 bis zur Entscheidung des EuGH in der Rechtssache C-300/12 Ibero Tours GmbH.- Das Verfahren V R 3/12 wurde mit Beschluss vom 16.1.2014 wieder aufgenommen.
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 22 33