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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 10/08 (BFH)
§§: UStG 2005 § 10 Abs. 1 Satz 2, UStG 2005 § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, UStG 2005 § 3 Abs. 12 Satz 2
Schlagwörter Tauschähnlicher Umsatz, Entgelt, Personalgestellung, Kostenerstattung, Steuerbare Leistung
Rechtsfrage: 1. Liegt ein tauschähnlicher steuerbarer Umsatz vor, wenn eine KG mit ihren Gesellschaftern (verschiedene Banken) im Gesellschaftsvertrag auf schuldrechtlicher Basis vereinbart, die von den Gesellschaftern bisher selbst geleistete Kreditanalyse und Kreditsachbearbeitung - möglicherweise auch gegenüber Dritten - gegen Erstattung der sächlichen Kosten und der unentgeltlichen Personalgestellung unter Übertragung des arbeitsrechtlichen Direktionsrechts zu erbringen? - 2. Besteht das Entgelt für die Dienstleistung in der Kostenerstattung und der unentgeltlichen Personalgestellung, wenn nur beide Leistungen die Erbringung der Dienstleistung sicherstellen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 30.01.2008
Vorinstanz/AZ: 7 K 3412/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 18 33
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.04.2010
Erledigungs-Az: V R 10/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 18 85