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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 50/11 (BFH) |
§§: | GewStG § 9 Nr. 1 Satz 2, GewStG § 9 Nr. 1 Satz 5, VAG § 72 |
Schlagwörter | Grundstücksunternehmen, Erweiterte Kürzung, Versicherung, Sondervermögen, Personengesellschaft |
Rechtsfrage: | Führte die im Streitfall abgegebene geschäftsplanmäßige Erklärung einer Versicherungsgesellschaft dazu, dass ihre Beteiligung an einer grundstücksverwaltenden Personengesellschaft (Klägerin) in das Sicherungsvermögen (vormals Deckungsstock) einbezogen wurde? Diente der Grundbesitz der Klägerin damit dem Gewerbebetrieb eines Gesellschafters und ist ihr daher die erweiterte Kürzung für Grundbesitzunternehmen gemäß § 9 Nr. 1 Satz 5 GewStG zu versagen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 27.09.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 243/09 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 41 01 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.12.2014 |
Erledigungs-Az: | IV R 50/11 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 10 19 |