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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 96/08 (BFH)
§§: KStG § 29, KStG § 27, UmwStG § 15, UmwStG § 12, FGO § 60 Abs. 3, KStG § 47
Schlagwörter Teilbetrieb, Abspaltung, Folgebescheid, Beiladung, Anfechtung
Rechtsfrage: 1. Vorliegen der erforderlichen Teilbetriebseigenschaft nach § 15 UmwStG, wenn das Produktionsgrundstück und verwendete Gebäude sich nicht im Anlagevermögen der abgespaltenen Gesellschaft befinden? - 2. Notwendige Beiladung der abgespaltenen Gesellschaft bei nicht den Wert des übertragenen Vermögens betreffendem Rechtsbehelf? - 3. Zulässigkeit der Anfechtung des Folgebescheides, wenn der für Ausschüttungen verwendbare Teil des Nennkapitals i.S. des § 29 Abs. 3 KStG a.F. betroffen ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 09.09.2008
Vorinstanz/AZ: 3 K 1996/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 40 63
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.04.2010
Erledigungs-Az: I R 96/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 20 96