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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 29/10 (BFH) |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 20, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 6, StraBEG § 1 |
Schlagwörter | Werbungskosten, Kapitalvermögen, Steuerberatungskosten, Steuerberatung, Steueramnestie, Strafbefreiende Erklärung, Sonderausgabe |
Rechtsfrage: | Steuerberatungskosten: Sind Beratungskosten, die im Zusammenhang mit der Erstellung und Abgabe einer sog. Strafbefreienden, Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie erbschaft- und schenkungsteuerrechtliche Vermögenszuflüsse aus diesen Kapitalanlagen betreffende Erklärung im Rahmen der Steueramnestie 2004/2005 angefallen sind, steuermindernd (entweder als Werbungskosten oder als Sonderausgaben) zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 22.12.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 3559/06 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 14 08 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.11.2012 |
Erledigungs-Az: | VIII R 29/10 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 06 47 |