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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 12/10 (BFH)
§§: ZK Art. 150 Abs. 2
Schlagwörter Einfuhrabgaben, Passive Veredelung
Rechtsfrage: Ist Voraussetzung für die nachträgliche vollständige oder teilweise Befreiung von Einfuhrabgaben nach Art. 150 Abs. 2 ZK, dass die Waren formell in das Verfahren der passiven Veredelung übergeführt worden sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 10.02.2010
Vorinstanz/AZ: 4 K 4619/08 Z
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 11 51
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.07.2012
Erledigungs-Az: VII R 12/10 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 27 68