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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 64/14 (BFH) |
§§: | EStG § 33, InsO § 302 Nr. 1 |
Schlagwörter | Außergewöhnliche Belastung, Prozesskosten, Zivilprozess, Insolvenzforderung, Vorsatz |
Rechtsfrage: | Sind im Zusammenhang mit einer Klage auf die Feststellung, dass es sich bei im Insolvenzverfahren festgestellten Forderungen um Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung i.S. von § 302 Nr. 1 InsO handelt, entstandene Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen i.S. des § 33 EStG abzugsfähig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 18.06.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 3686/11 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 01 99 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Klage |