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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 16/12 (BFH)
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, BGB § 1615 l
Schlagwörter Kindergeld, Einkünfte und Bezüge, Unterhaltspflicht, Kind, Ausbildung
Rechtsfrage: Hat ein nicht verheiratetes Kind gegen den Vater des eigenen Kindes einen Unterhaltsanspruch nach § 1615 l Abs. 2 Satz 2 BGB, wenn es seine Ausbildung fortsetzt? Führt diese Unterhaltsverpflichtung zum Wegfall des Kindergeldanspruchs für das Kind? Sind bei der Berechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes mit eigenem Kind die Einkünfte des mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden Kindesvaters zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 14.03.2012
Vorinstanz/AZ: 2 K 1569/11 (Kg)
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 15 18
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.07.2013
Erledigungs-Az: XI R 16/12 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 32 87