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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 63/14 (BFH) |
§§: | EStG § 33 |
Schlagwörter | Außergewöhnliche Belastung, Prozesskosten, Zivilprozess, Scheidungsfolgekosten, Erfolgsaussichten, Zwangsläufigkeit |
Rechtsfrage: | Sind im Zusammenhang mit der Scheidung angefallene Gerichts- und Rechtsanwaltskosten (hier: Streitigkeiten insbesondere hinsichtlich des Familienunterhalts und des Zugewinnausgleichs) als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? - Praktikabilität der Einschätzung der Erfolgsaussichten durch die Finanzverwaltung. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Thüringer FG |
Vorinstanz/Datum: | 14.05.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 830/13 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 17 97 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 04.08.2016 |
Erledigungs-Az: | VI R 63/14 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 25 56 |