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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | V R 59/10 (BFH) | 
| §§: | EStG § 31 Satz 4, StÄndG 2003 , GG Art. 3 Abs. 1 | 
| Schlagwörter | Kindergeld, Kinderfreibetrag, Günstigerprüfung, Einkommensteuer, Verfassung | 
| Rechtsfrage: | Ist die Hinzurechnung von Kindergeld im Rahmen der Günstigerprüfung des § 31 Satz 4 EStG zu unterlassen, wenn weder ein Kindergeldantrag gestellt noch Kindergeld bezogen wurde? Oder ist für die Hinzurechnung alleine der Kindergeldanspruch maßgeblich? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG Düsseldorf | 
| Vorinstanz/Datum: | 21.01.2010 | 
| Vorinstanz/AZ: | 14 K 2364/08 E | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2010 S. 650 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 09 76 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 13.09.2012 | 
| Erledigungs-Az: | V R 59/10 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 27 96 | 
