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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 38/14 (BFH) |
§§: | EStG § 33 |
Schlagwörter | Außergewöhnliche Belastung, Prozesskosten, Zivilprozess, Baumängel, Auflassung, Zwangsläufigkeit, Erfolgsaussichten, Existenzminimum |
Rechtsfrage: | Sind im Zusammenhang mit einem Prozess, der auf Besitzübertragung einer zur Selbstnutzung von einem Bauträger erstellten Doppelhaushälfte und Zustimmung zur Auflassung als auch auf Baumängelbeseitigung bzw. Schadensersatz gerichtet war, angefallene Gerichts- und Rechtsanwaltskosten als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 13.02.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 3227/12 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 26 48 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.11.2015 |
Erledigungs-Az: | VI R 38/14 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 09 75 |